1. März 2018: Wir zeigen Flagge

Demo Düsseldorf (c) Gulbins

Wir mussten erfahren, dass die schwarz-gelbe Landesregierung die Ladenöffnung an jährlich bis zu 8 Sonn- und Feiertagen gestatten will. Außerdem wird der bislang gesetzlich verankerte Anlassbezug gestrichen und darüber hinaus sollen künftig in einer Gemeinde 16 statt bisher 11 Sonn- und Feiertage freigegeben werden. Und zuletzt soll die mögliche Öffnungszeit am Samstag von 22.00 auf 24.00 Uhr ausgedehnt werden.

Die Landesallianz für den freien Sonntag stellt fest:
• Der Gesetzentwurf widerspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung.
• Der Gesetzentwurf schafft keine Rechtssicherheit.
• Der Gesetzentwurf hilft dem Fachhandel nicht.
• Der Gesetzentwurf schadet den Interessen der Beschäftigten im Einzelhandel.
• Der Gesetzentwurf verhindert soziales Leben.

Es wird höchste Zeit, dass wir diese Entwicklung stoppen und unsere Vorstellung einer freien, gemeinsamen, sozialen Zeit in die Öffentlichkeit und in die politische Debatte einbringen. Dazu wollen wir uns am 1. März gemeinsam mit ver.di und anderen katholischen und evangelischen Verbänden und Organisationen treffen. Um 14.00 Uhr beginnen wir bei Kolping im Townhouse, Bilker Straße 36, 40213 Düsseldorf mit einem Symposium. An diesem werden u.a. teilnehmen:

  • Silke Zimmer, ver.di
  • Wilhelm Achelpöhler, Verwaltungsrechtler und Rechtsanwalt
  • Winfried Gather, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung
  • NN, Evangelische Kirche
  • Tim Kurzbach, Oberbürgermeister aus Solingen, Vorsitzender des Diözesanrates Köln

Ziel des Symposiums ist auch die Verabschiedung einer Erklärung zum Schutz des Sonntags. Enden soll die Veranstaltung vor dem Landtag gegen 17.00 Uhr.

Wir laden alle Mitglieder und Verantwortliche der KAB, ebenso wie alle Freundinnen und Freunde der Bewegung ein, am 1. März nach Düsseldorf zu kommen.

(Bildhinweise: Bereits im Jahr 2010 demonstrierten wir am Tag für den freien Sonntag am 3. März vor dem Düsseldorfer Landtag.)

Was steht nun auf unserer Agenda?

Das Entfesselungspaket NRW

Ganz aktuell - wir müssen handeln!

Die neue NRW-Landesregierung hat direkt nach der Landtagswahl mit einem sogenannten Entfesselungsgesetz, neue Vorgaben zur Wirtschaftsförderung beschrieben. Mit diesem Gesetz soll die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage in den Kommunen verdoppelt und der Anlaßbezug deutlich aufgeweicht werden.

Statt die in der Rechtsprechung des Bundesverfasungsgerichtes herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Ladenöffnung im Gesetz zu konkretisieren, geht die neue Landesregierung den gegenläufigen Weg und beschreibt die Vorlage für die Veränderung des Ladenöffnungsgesetzes als ein Instrument der Wirtschaftsförderung in NRW.

Diesem Anliegen widerspricht aber das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Land und Kommunen auffordert, den Schutz des Sonntags durchzusetzen. Bundes- und Landesverwaltungsgericht fordern eindeutig den Gesetzgeber auf, den Sonntag vor dem Kommerz zu schützen und nicht für den Kommerz zu öffnen.

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