Die Soziale Selbstverwaltung

Wahl ACA (c) ACA

KAB mobilisiert für die Sozialwahlen 2023

Kandidatinnen und Kandidaten für die Selbstverwaltung bei Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträgern gesucht

Im Frühjahr 2023 sind die nächsten Sozialwahlen. Mehr als 50 Millionen Sozialversicherte sind wahlberechtigt. Damit gehören sie zu den wichtigsten demokratischen Entscheidungen in Deutschland. Gewählt wird alle sechs Jahre.

Gemeinsam mit Kolping und den Evangelischen Arbeitnehmern hat sich die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung in der ACA zusammengeschlossen. Unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen stehen die Verbände gemeinsam zur Wahl. Eine gute Selbstverwaltung der Sozialversicherung braucht gute Kandidaten. Wir bieten Qualifizierungen und eine gemeinsame Kampagne, damit die Sozialwahlen ein Erfolg werden.

Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten können sich direkt und formlos beim KAB Diözesanverband Aachen c/o Günter Weber, KAB Zentrum Krefeld, Spinnereistraße 28, 47805 Krefeld, Mail: guenter.weber@kab-aachen.de melden.

Weitere Infos zur Selbstverwaltung sind auf www.soziale-selbstverwaltung.de zu finden.

Mitarbeit in der ACA

Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) setzt sich bundesweit und regional aus folgenden Mitgliedern zusammen: Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), das Kolpingwerk Deutschlands (Kolping) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA).

Die ACA ist ein Sprachrohr christlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das seine Mitglieder in die demokratisch gewählten Organe der Krankenkassen, Rentenversicherungsanstalten, Handwerks-, Industrie- und Handelskammern entsendet, oder dessen Mitglieder Mandate als Versichertenälteste, ehrenamtliche Richter in den Sozial- und Arbeitsgerichten wahrnehmen.

Interessenvertretung - konkret beschrieben

Interessenvertretung - konkret beschrieben

Die sozialen Selbstverwaltung ist eine wichtige Grundlage der Deutschen Sozialversicherung. Das Besondere daran ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber unmittelbar im Rahmen der Selbstverwaltung an den wesentlichen Entscheidungen der Sozialversicherungsträger, wie Finanzen und Berufung der Vorstände sowie bei der Kontrolle über Leistungen an Betroffene, beteiligt sind. Die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten gewährleisten auf der Basis ihrer Kenntnis und Erfahrungen dazu einen wesentlichen Beitrag.

Leitsätze der ACA  Die Leitsätze der ACA

 

In vielen Sachfragen kooperiert die ACA mit den Gewerkschaften, z.B. bei der Erstellung gemeinsamer Wahllisten.