Das geht gar nicht: Mindestlohnkommission schlägt für den 1. Jan 2021 gerade einmal 9,50 Euro vor – mit einer Steigerung auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022.
Wir meinen: Der Mindestlohn muss 14,09 Euro pro Stunde lauten! Dies entspricht 60 Prozent des Bruttomonatsverdienstes von Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer*innen im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich. Das ist die tatsächliche Untergrenze für einen fairen Arbeitslohn.
14,09 Euro sind eine Frage der Menschenwürde, der Achtung und der Anerkennung für geleistete Arbeit.