Die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) gewährt ihren Mitgliedern kostenlose Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechtes, die der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet sind.
Im Arbeitsrecht geht es um Fälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (z.B. Kündigung, Lohnforderung, Zeugnis).
Die KAB ist nach den Vorschriften des Rechtsberatungs-, Sozialgerichts- und Arbeitsgerichtsgesetzes berechtigt, ihre Mitglieder vor dem jeweiligen Arbeits- und Sozialgericht zu vertreten.
Die Beratung in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts findet montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr nur nach Terminvereinbarung über das KAB-Zentrum Krefeld statt.