Der Rechtsschutz für KAB-Mitglieder

Die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) gewährt ihren Mitgliedern kostenlose Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechtes, die der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet sind.

Im Arbeitsrecht geht es um Fälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (z.B. Kündigung, Lohnforderung, Zeugnis).

Im Sozialrecht geht es um diese Bereiche des Sozialgesetzbuches (SGB):

  • Arbeitslosenversicherung (SGB II und III)
  • Krankenversicherung (SGB V)
  • Rentenversicherung (SGB VI)
  • Unfallversicherung (SGB VII)
  • Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
  • Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Grundsicherung (SGB XII)

Die KAB ist nach den Vorschriften des Rechtsberatungs-, Sozialgerichts- und Arbeitsgerichtsgesetzes berechtigt, ihre Mitglieder vor dem jeweiligen Arbeits- und Sozialgericht zu vertreten.

  • Die Vertretung vor dem Arbeitsgericht ist allerdings nur für die 1. Instanz möglich.
  • Die Vertretung vor dem Sozialgericht ist für alle drei Instanzen (Sozial-, Landes- und Bundessozialgericht) durch die KAB gewährleistet.

Die Beratung in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts findet montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr nur nach Terminvereinbarung über das KAB-Zentrum Krefeld statt.

Bürozeiten des KAB-Zentrums Krefeld:

  • Montags, donnerstags von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Dienstags, mittwochs, freitags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Beratung

Kontakt

KAB-Zentrum Krefeld

Rechtsstelle

Spinnereistraße 28
47805 Krefeld