Die Garantierte Alterssicherung - in Zahlen

Grundlage für diese Berechnung ist der aktuelle Rentenwert von 39,32€ je Entgeldpunkt, EP

Höhe Grundsicherung

Die Höhe der GA ergibt sich aus der allgemeinen Armutsgrenze von 60% des Durchschnittseinkommens, welches schließlich die Grundlage für die Berechnung der jetzigen Rentenpunkte bildet. In dieser Zeit vom 17. bis 67. Lebensjahr erfolgt der automatische Aufbau der Garantierten Alterssicherung mit 0,6 Entgeldpunkten pro Jahr.

50 Jahre  x 0,6 EP   =  30 EP x 39,32€  = 1179,60 Euro

Jede/r erhält diese garantierte Alterssicherung. Voraussetzung ist, dass diese Personen steuerpflichtig in Deutschland lebten.

  Eigene Beiträge

Jeder eigene Beitrag in der Rentenversicherung führt zu einer Erhöhung der Rentenleistung. Für Versicherte, die aufgrund von Beitragszahlung weniger als 30 EP erreichen, werden pro Jahr 10% der erarbeiteten EP zusätzlich angerechnet.

Wer zum Renteneintritt 20 EP erarbeitet hat, der/die erhält zusätzlich zur GA

20 EP  x 10% =  78,40€ (plus GA)

Rente gemäß GA = 1258,00€ ( Rente alt = 786,40€ )

Wer zum Renteneintritt 30 EP erarbeitet hat, der/die erhält zusätzlich zur GA

30 EP  x 10% =  117,96€ (plus GA)

Rente gemäß GA = 1297,56€ ( Rente alt = 1179,60€ )

Niedriglohnsektor

Im Korridor von 30 bis 40 erreichten EP wird der Zuschlag zur GA mit zunehmender EP-Zahl abgeschmolzen. Damit werden diejenigen Personen, die im Niedriglohnbereich und prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, bessergestellt.

Dies rechnet sich für 35 EP - Abschmelzung auf 5% - wie folgt

Rente alt: 35EP x 39,32EP =  1376,20€

Zuschlag: 1376,20 x 5% = 68,81€

Rente gemäß GA = 1445,01€  ( Rente alt = 1376,20€ )

  Grenzwert

Für Versicherte ab 40 EP gibt es keine Veränderung zum derzeitigen System.

40EP x 39,32€ = 1572,80€

50EP x 39,32€ = 1966,00€

 

Care-Arbeit  
Sicherung und Aufwertung der Care-Arbeit: Kindererziehungszeiten werden mit mindesten 3 Entgeltpunkten angerechnet. Pflegezeiten werden je nach Pflegegrad mit mindesten 0,5 bis maximal 1,0 Entgeltpunkten - auch nach Renteneintritt - anerkannt.