Wir meinen: Der Mindestlohn muss 15,56 Euro pro Stunde lauten! Dies entspricht 60 Prozent des Bruttomonatsverdienstes von Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer*innen im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich. Das ist die tatsächliche Untergrenze für einen fairen Arbeitslohn.
15,56 Euro sind eine Frage der Menschenwürde, der Achtung und der Anerkennung für geleistete Arbeit.