Die Garantierte Alterssicherung

Mit dem Entwurf des Modells einer "Garantierten Alterssicherung" (GA) will die KAB die steigende Armut im Alter in Deutschland verhindern. Zugleich will sie prekäre Arbeitsbiografien im Alter absichern. KAB-Rentenexpert:innen haben in den letzten Jahren das alte Modell überarbeitet. Anders als im alten Cappuccino-Modell mit seiner Sockelrente geht die Neuentwicklung des KAB-Modells dahin, stärker in der umlagefinanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung, GRV eingebunden die Altersarmut zu bekämpfen.

Grundsicherung für alle
In der GRV wird eine Garantierte Alterssicherung (GA) eingeführt: Für alle Bürger:innen, die ab dem 17. bis zum 67. Lebensjahr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet sind. Die Höhe der GA ergibt sich aus der allgemeinen Armutsgrenze von 60% des Durchschnittseinkommens, welches die Grundlage für die Berechnung der jetzigen Rentenpunkte bildet.
Eigene Beiträge

Jeder eigene (Arbeits)-Beitrag in der Rentenversicherung führt zu einer Erhöhung der Rentenleistung über die GA hinaus. Für Versicherte, die aufgrund von Beitragszahlungen weniger als 30 EP erreichen, werden pro Jahr 10% der erarbeiteten EP zusätzlich angerechnet.

Niedriglohnsektor

Im Korridor von 30 bis 40 erreichten EP wird der Zuschlag zur GA mit zunehmender EP-Zahl abgeschmolzen. Damit werden diejenigen Personen, die im Niedriglohnbereich und prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, bessergestellt. Für Versicherte ab 40 EP gibt es keine Veränderung zum derzeitigen System.

Ein Grenzwert  

Für Versicherte ab 40 EP gibt es keine Veränderung zum derzeitigen System.

Care-Arbeit  
Sicherung und Aufwertung der Care-Arbeit: Kindererziehungszeiten werden mit mindesten 3 Entgeltpunkten angerechnet.  Pflegezeiten werden je nach Pflegegrad mit mindesten 0,5 bis maximal 1,0 Entgeltpunkten - auch nach Renteneintritt - anerkannt. 

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