Mit dem Entwurf des Modells einer "Garantierten Alterssicherung" (GA) will die KAB die steigende Armut im Alter in Deutschland verhindern. Zugleich will sie prekäre Arbeitsbiografien im Alter absichern. KAB-Rentenexpert:innen haben in den letzten Jahren das alte Modell überarbeitet. Anders als im alten Cappuccino-Modell mit seiner Sockelrente geht die Neuentwicklung des KAB-Modells dahin, stärker in der umlagefinanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung, GRV eingebunden die Altersarmut zu bekämpfen.
Grundsicherung für alle |
In der GRV wird eine Garantierte Alterssicherung (GA) eingeführt: Für alle Bürger:innen, die ab dem 17. bis zum 67. Lebensjahr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet sind. Die Höhe der GA ergibt sich aus der allgemeinen Armutsgrenze von 60% des Durchschnittseinkommens, welches die Grundlage für die Berechnung der jetzigen Rentenpunkte bildet. | |
Eigene Beiträge | |
Jeder eigene (Arbeits)-Beitrag in der Rentenversicherung führt zu einer Erhöhung der Rentenleistung über die GA hinaus. Für Versicherte, die aufgrund von Beitragszahlungen weniger als 30 EP erreichen, werden pro Jahr 10% der erarbeiteten EP zusätzlich angerechnet. |
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Niedriglohnsektor |
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Im Korridor von 30 bis 40 erreichten EP wird der Zuschlag zur GA mit zunehmender EP-Zahl abgeschmolzen. Damit werden diejenigen Personen, die im Niedriglohnbereich und prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, bessergestellt. Für Versicherte ab 40 EP gibt es keine Veränderung zum derzeitigen System. |
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Ein Grenzwert | |
Für Versicherte ab 40 EP gibt es keine Veränderung zum derzeitigen System. |
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Care-Arbeit | |
Sicherung und Aufwertung der Care-Arbeit: Kindererziehungszeiten werden mit mindesten 3 Entgeltpunkten angerechnet. Pflegezeiten werden je nach Pflegegrad mit mindesten 0,5 bis maximal 1,0 Entgeltpunkten - auch nach Renteneintritt - anerkannt. |