Macht.Betriebsräte.Mächtig

KAB Aufruf zu den Betriebsratswahlen

Betriebsratswahlen 2018 (c) KAB
Datum:
Mo. 26. Feb. 2018

Sehr geehrte Damen und Herren

Vom 1. März bis 31. Mai 2018 finden Betriebsratswahlen statt.  „Gut“ werden Sie vielleicht fragen, „aber was juckt das mich? Ich konnte meine Probleme mit dem Chef immer selbst regeln.“
Trifft das wirklich zu? Der Druck nimmt zu, die Ansprüche des Chefs an ihre Arbeitsleistung steigen, die Arbeitsbedingungen werden schlechter, Sozialleistungen werden gekürzt. Leiharbeiter und Personen mit Werkverträgen reduzieren die Stammbelegschaft. Arbeiten werden immer mehr ausgelagert. Die Arbeitsplätze sind nicht mehr sicher. „Eigentlich müsste ich mich einmischen, für mich und für meine Kolleginnen und Kollegen“.
Bei all diesen Problemen im Betrieb hat der Betriebsrat Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte.
„Zweifellos muss ein Unternehmen, das der Würde des Menschen gerecht werden will, auch eine wirksame Einheitlichkeit der Leitung wahren; aber daraus folgt keineswegs, dass wer Tag für Tag in ihm arbeitet, als bloßer Untertan zu betrachten ist, dazu bestimmt, stummer Befehlsempfänger zu sein, ohne das Recht, einige Wünsche und Erfahrungen anzubringen; dass er bei Entscheidungen über die Zuweisung eines Arbeitsplatzes und die Gestaltung seiner Arbeitsweise sich passiv zu verhalten habe“ (Papst Johannes XXII Mater et Magistra 92)

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In der Anlage zu dieser Nachricht finden Sie

  • Den Aufruf der KAB Deutschlands
  • Den gemeinsamen Aufruf des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, und des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm