Die Arbeitgeberverbände fordern die Einführung einer Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft.
Das lehnen wir entschieden ab!
Die Bundesregierung muss sich klar positionieren: Es kann keine Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft geben.
Jedes Jahr arbeiten ungefähr 240.000 Saisonbeschäftigte auf deutschen Höfen. Das ist etwa ein Drittel aller Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. .....