Direkt beim Bundesverband Mitglied werden
Die KAB macht Politik für die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für Auszubildende und Arbeitslose, für Frauen, Familien, ältere Menschen und sozial Benachteiligte. Dies ist möglich in einem starken Verband. Durch ihre Mitgliedschaft stärken Sie unseren Auftrag.
Der KAB Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird jeweils zum 1.1. eines Jahres fällig und direkt vom Bundeserband eingezogen. Die Mitgliedschaft in der KAB kann jedes Jahr mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. gekündigt werden.
In der KAB bestehen unterschiedliche Formen der Mitgliedschaft, zwischen denen Sie wählen können.
Sie möchten direkt Mitglied in einer Basisgruppe werden. Dann füllen Sie bitte dieses Formular aus, welches wir dann an Ihre KAB-Wunschgruppe weiterleiten.
mo - do von 9.00 - 16.00 Uhr
fr von 9.00 - 14.00 Uhr