FDP und Arbeitgeber/ innen greifen freien Sonntag an

Erklärung Internationaler Tag des freien Sonntag

Sonntagsschützer (c) KAB
Datum:
Di. 3. März 2020

Pressemitteilung des Ausschusses Kirche und Arbeiterschaft der Kirchenregionen Aachen

Hände weg vom freien Sonntag - Angriff auf das Grundgesetz stoppen

Der Sonntagsschutz ist ein Zeichen gegen die Kultur einer

Kommerzialisierung und Zersplitterung unserer Gesellschaft,

der Familien und Partnerschaften und die alleinige Ausrichtung

des Menschen auf Dienstleistung, Produktion und Kapital

 

(Gemeinsame Erklärung des Bischofs von Aachen,

des DGB-Vorsitzenden der Region NRW Süd-West und der

Superintendenten der Evangelischen Kirchenkreise Aachen und Jülich, Juni 2011)

 

Der Aachener Sachausschuss Kirche und Arbeiterschaft hat empört auf die jüngsten Vorstöße des Arbeitgeberverbandes HDE (Handelsverband Deutschland) und der FDP reagiert, den grundgesetzlich garantierten Schutz des freien Sonntags durch eine weitere Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten noch mehr zu beschädigen.

Der HDE hatte Ende Januar per Pressemitteilung die grundgesetzlich verankerte Sonntagsruhe für das „Sterben“ von Handel und Stadtzentren verantwortlich gemacht und eine „verlässliche Sonntagsöffnung“ gefordert. Die FDP will, so die „Die Welt“ am 5. Februar, per Antrag im Bundestag „das allgemeine Verkaufsverbot für den Einzelhandel an Sonntagen gemäß den verfassungsmäßigen Vorgaben (...) lockern“.

Andris Gulbins von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) erinnert an Artikel 140 des Grundgesetzes, nach dem der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleiben müssen. FDP und HDE - so Gulbins - agieren mit ihrem Vorstoß wie Verfassungsgegner.

"Es kann und darf nicht sein", so  Sachausschussmitglied Karl-Heinz Amian "dass die Gültigkeit einzelner Artikel des Grundgesetzes den Wünschen irgendwelcher Interessenverbände überlassen werden."

Dazu ergänzt Agnes Schnieders, Vorstandsmitglied im Katholikenrat Aachen-Land:  „Auch der Online-Konkurrenz ist es gesetzlich untersagt, am Sonntag Waren zu kommissionieren und zu vertreiben. Am Sonntag online getätigte Bestellungen werden erst am Montag bearbeitet. Das wurde jüngst vor Gericht gegen Amazon durchgesetzt.“

Mit Blick auf die Beschreibungen des HDE zur Situation in den Innenstädten vermerkt Ausschussmitglied Rainer Krebsbach: "Nicht der Sonntag sorgt in den Städten für leere Läden, sondern der Wohnungsmarkt mit z.T. unbezahlbaren Mieten für die Ladeninhaber*innen".

Für Walter Kahn bedeutet die Lockerung des Sonntagsschutzes nur ein Einheizen des Verdrängungswettbewerbs im Handel und eine weitere Verschlechterung des Lebens der Beschäftigten, ihrer Familien und des sozialen Lebens. „Wir werden nicht akzeptieren, dass die Gesellschaft nur noch durch die Brille des Konsums gesehen werden soll“, so Kahn vom Katholikenrat Aachen-Land.

Der 3. März als Internationaler Tag des Sonntags erinnert an Kaiser Konstantin, der im Jahre 321 den Sonntag  zum gesetzlichen Feiertag proklamierte. Der einst ehrwürdige Tag der Sonne, der dem römischen Mithraskult geweiht war, wurde zum Ruhetag im Römischen Reich bestimmt.