Ein Urteil, das den richtigen Weg weist

Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte – auch für Bereitschaftszeiten

Pressekonferenz des Bündnisses 'Respekt' zum BAG-Urteil 24-Stunden-Pflege (c) Thomas Hohenschue
Datum:
Fr. 2. Juli 2021

Das Bündnis „Respekt“ aus der Heinsberger Region im Bistum Aachen begrüßt die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Entlohnung in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung – Weitere Schritte erforderlich

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt stärkt bundesweit denen den Rücken, welche die Lebens- und Arbeitsbedingungen von ausländischen 24-Stunden-Pflegekräften verbessern wollen. Das Erfurter Gericht sprach den betroffenen Beschäftigten auch für ihre Bereitschaftszeiten den Mindestlohn zu. Das werten Beobachter als wichtigen Zwischenschritt auf den Weg einer rechtlichen Besserstellung.

Auch ein breites Bündnis von sozialen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Initiativen aus dem Heinsberger Raum im Bistum Aachen begrüßt das Urteil. Es nennt sich „Respekt“ und kümmert sich in vielfacher Hinsicht um die Belange der Frauen und Männer, die mit pflegebedürftigen Menschen leben und arbeiten. Das Netzwerk arbeitet auf zwei Ebenen: der konkreten Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort und der politischen Arbeit auf allen Ebenen.

Eine Situation, die von allseitiger Not geprägt ist

Die aktuelle Situation trägt dramatische Züge, wie bei einer Pressekonferenz am 30. Juni in Heinsberg-Oberbruch deutlich wurde. Die Frauen, die aus Osteuropa kommen, für jeweils drei Monate bei einer pflegebedürftigen Person leben und arbeiten, müssen dies häufig unter zweifelhaften oder gar illegalen Bedingungen tun. Selbst die fundamentalsten Rechte, etwa mit Blick auf die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit, werden ihnen nicht zugestanden.

Das aktuelle Urteil aus Erfurt hält fest, dass der skandalösen Unterbezahlung eine Grenze gesetzt wird. Im Schnitt gehen die Frauen mit einem Stundenlohn von zwei Euro heraus. Für diese jämmerliche Entlohnung übernehmen sie nicht nur die haushaltsnahen Dienstleistungen, für die sie formal über Agenturen vermittelt und angestellt werden. Sondern sie werden von Familien und Pflegebedürftigen als Rundum-sorglos-Lösung betrachtet und ausgebeutet.

Das heißt, die Frauen betreuen die Personen rund um die Uhr, begleiten sie Tag und Nacht auf die Toilette, unterstützen sie bei der Körperpflege. Und sie übernehmen pflegerische und medizinische Aufgaben, für die sie nicht ausgebildet wurden. Das heißt, was die Familien und Pflegebedürftigen von ihnen verlangen, sprengt den gesetzlichen Rahmen. Dagegen vorgehen ist schwierig, erst recht, wenn der Aufenthalt und die Tätigkeit der Frauen nicht ordentlich angemeldet sind.

Letztlich handeln alle Beteiligten aus Not: Die Familien stehen häufig völlig unvorbereitet vor der Situation, von jetzt auf gleich jemand für die häusliche Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen suchen zu müssen. Ihre finanziellen Mittel sind begrenzt, eine stationäre Unterbringung kommt nicht in Frage. Die Frauen aus Osteuropa wiederum sind auf die Einkünfte angewiesen, unterstützen ihre Familien in der Heimat, sehen ihren Auslandseinsatz als Weg aus der Armut.

Das Urteil setzt den Gesetzgeber mächtig unter Druck

Wer kann weiterhelfen? Die Bündnispartner im Netzwerk „Respekt“ sehen vor allem den Gesetzgeber in Bund und Land in der Pflicht. Die Parlamente müssen den Rahmen für die häusliche Pflege verbessern. Sie müssen die normalen Standards für Beschäftigte in diesem Feld in Kraft setzen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies mit Blick auf die Entlohnung getan. Aber zu verbessern sind auch die Arbeitsbedingungen, die rechtliche Absicherung, die Krankenversicherung.

„Respekt“ trommelt schon seit Jahren für diese gesetzgeberischen Verbesserungen. Die Bündnispartner machen bei ihren Gesprächen mit Bundes- und Landespolitikern aber immer wieder eine befremdliche Erfahrung. Ihre Schilderungen aus der Praxis werden zwar entgegengenommen, teils mit der Zusage, es mit nach Berlin und Düsseldorf zu nehmen. Aber meistens schwingt schon mit, dass man da politisch wenig machen könne, und so kommt es dann auch: Es geschieht nichts.

Das Urteil aus Erfurt setzt die Parlamentarier nun für die nächste Legislaturperiode mächtig unter Druck. Sie müssen ihre Haltung der Tatenlosigkeit, welche die unrechtmäßigen und häufig unwürdigen Bedingungen in der 24-Stunden-Betreuung fortschreibt, aufgrund dieser Vorgabe aufgeben. Spät, aber immerhin: Es braucht schon lange eine generationengerechte, sozial verträgliche Antwort auf die gigantische Herausforderung durch den demografischen Wandel.

Faire, gerechte, passgenaue Lösungen gesucht

„Respekt“ benennt kein Patentrezept, hat aber zuletzt in einer Petition ein ganzes Bündel an Verbesserungen vorgeschlagen. Die Lasten sind auf die verschiedenen Partner im System zu verteilen und intelligente Modelle für eine Organisation der häuslichen Betreuung von pflegebedürftigen Personen zu entwickeln. Aus der eigenen Arbeit kennt man die Potenziale, die in einer guten Verzahnung von Einrichtungen und Initiativen im regionalen Hilfs- und Beratungsnetz liegen.

Alles steht und fällt mit der Finanzierung. Die Kommunen können die lokale Landschaft stärken und festigen, sich einbringen in die Vernetzung, die Arbeit ihrer Behörden weiter im Sinne einer bestmöglichen Unterstützung der Familien, Pflegebedürftigen und Beschäftigten verbessern. Aber die fundamentalen Eckpunkte setzen die Gesetzgeber, sie müssen Steuermittel umschichten oder generieren, die in den wachsenden Markt der haushaltsnahen und pflegerischen Dienste fließen.

Am Ende gewinnen alle durch faire und gerechte Lösungen: Den Familien stehen legale, verlässliche, passgenaue Hilfen für die persönliche Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Angehörigen zur Verfügung. Wer sich beruflich in diesem Feld engagiert, hat einen ordentlichen Arbeitsvertrag, normale Arbeitszeiten, ein Auskommen, freie Zeit zum Knüpfen und Pflegen sozialer Kontakte. Und die Gesellschaft löst endlich eine Zukunftsaufgabe, die sie absehbar überfordern wird.

Zwischenschritte sind erprobt und können nach Ansicht der Bündnispartner, die sich in „Respekt“ verbinden, bereits heute in der Fläche ausgerollt werden, ohne auf die Gesetzgeber zu warten. Regionale Netzwerke wie „Respekt“, welche Frauen vernetzt, vorbereitet, qualifiziert, sind das eine. Brückenlösungen, welche die bisherige Praxis der Vermittlungsagenturen ablösen, sind das andere. Hier gibt es bewährte Beispiele, wie die gewerkschaftliche „faire Mobilität“ und das „Carifair“ der verbandlichen Caritas. Sie können kurzfristig gröbste Mängel beheben, bis die große Lösung da ist.

Autor: Thomas Hohenschue

Bericht zur Pressekonferenz des Bündnisses "Respekt" zum BAG-Urteil