Den Beschluss der Weigerung der Caritas zur Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung des Tarifvertrags Pflege kritisieren katholische Sozialethikerinnen und Sozialethiker in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Das Urteil der Sozialethiker*innen untermauert die Positionen der KAB Diözesanverbände Aachen und Stuttgart und des KAB-Bundesverbandes: Eine Caritas, die sich einheitlichen Tarifverträgen für die öffentliche Daseinsvorsorge widersetzt, setzt sich in Widerspruch zu dem eigenen Anspruch, ein verantwortlicher Sachwalter der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sein. Die Weigerung, dem Tarifvertrag Altenpflege zuzustimmen, darf nicht das »letzte Wort« der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas gewesen sein.
Die Sozialethiker*innen fordern die Kommission und darin vor allem die Arbeitgeberseite auf, ihre Entscheidung zu revidieren. Sie empfehlen den bei der Caritas und ihren Einrichtungen Beschäftigten, ihren »Dienstgebern« machtvoll entgegenzutreten und die Unterstützung ihrer Caritas für einen einheitlichen Tarifvertrag Altenpflege zu erstreiten.