Sonntagsarbeit bei Amazon

Gerichte untersagen rechtswidrige Regelungen

Das Bundesverwaltungsgericht (c) Bundesverwaltungsgericht, Foto Michael Moser
Datum:
Do. 28. Jan. 2021

Die Linie stimmt!

Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt Urteil des OVG Münster gegen Sonntagsarbeit bei Amazon.

Das Bundesverwaltungsgericht, Leipzig (Az.: BVerwG 8 C 3.20) hat am 27. Jan 2021 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, Münster (Az. 4 A 738/18) vom Dez. 2019 bestätigt, das eine Bewilligung der Sonntagsarbeit bei einer Amazon-Tochter im Logistikzentrum Rheinberg gekippt hatte. Gegen dieses Urteil hatte der US-Konzern und die Landesregierung NRW Revision eingelegt.
Zur Erinnerung: Das Land NRW hatte Amazon zwei Sonntage im Advent 2015 genehmigt, um Lieferversprechen an die Kund:innen einlösen zu können. Das Gericht in Münster konstatierte, dass Amazon die Bestellungen und den Druck sonntäglicher Auslieferungen mit ihren Marketingzusagen „Same Day Delivery“ selbst angekurbelt habe.
Im wegweisenden Urteil des OVG Münster hieß es u.a.: „Mit dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsneutralität ist es nicht vereinbar, dass der Staat diejenigen Unternehmen durch eine Ausnahmebewilligung begünstigt, die ohne Rücksicht auf ihre Kapazitätsgrenzen unrealistische Lieferzusagen abgeben, und gerade ihnen hierdurch gegenüber realistisch agierenden Marktteilnehmern einen sachlich nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsvorteil verschafft.“
Im Kern verdeutlicht das Urteil, dass Amazon seinen Kund:innen keine Versprechen geben kann, die die Beschäftigten – hier war es Rheinberg - an Sonntagen auszubaden haben. Das Urteil ist aber auch eine Ohrfeige für die NRW-Landesregierung, die in den letzten Jahren an der Deregulierungsschraube gedreht hat. Statt gegen wettbewerbsverzerrende Konzerne vorzugehen, hat die Landesregierung den Wettbewerbsdruck an den Handel, also die „realistisch agierenden Marktteilnehmer“, in Form weiterer Sonntagsöffnungen weitergegeben.
Es ist endlich Zeit, so die KAB der Diözese Aachen, Handelskonzernen wie Amazon und der angeschlossenen Logistikbranche, die sich durch Niedriglöhne und prekäre Beschäftigung, die Ausschaltung von Betriebsräten, schlechte Arbeitsbedingungen, Überwachung der Arbeitnehmer:innen und Steuervermeidung Wettbewerbsvorteile verschaffen, endlich einen Riegel vorzuschieben und den unfairen Wettbewerb zu beenden.
Das ist gut für die Beschäftigten in diesen Branchen und das hilft dem stationären Handel.
Aachen, den 28.01.2021

Unsere Pressemitteilung