Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) der Diözese Aachen weist Forderungen nach einem abgesenkten Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte entschieden zurück und schließt sich der Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes, DGB und der IG BAU an (Pressemitteilungen vom 17. März 2026). Die KAB mahnt zugleich eine Orientierung an den Grundsätzen der katholischen Soziallehre an.
Andris Gulbins, Mitwirkender im Projekt Transit der KAB der Diözese Aachen: „Die Würde des Menschen ist unteilbar – sie gilt auch und gerade in der Arbeitswelt. Ein Mindestlohn zweiter Klasse widerspricht dem christlichen Menschenbild und dem Grundsatz der Gerechtigkeit.“
Hintergrund der aktuellen Debatte sind Forderungen aus Teilen der Agrarwirtschaft, den gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte um bis zu 20 Prozent zu senken. Die KAB betont: Arbeit ist mehr als ein Kostenfaktor. Sie ist Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Ausdruck personaler Würde. Deshalb muss sie gerecht entlohnt werden. Diese Forderungen öffnen Lohndumping Tür und Tor. Arbeit darf nicht zur Quelle von Ausbeutung werden.
Die katholische Soziallehre stellt klar: Der Mensch steht im Mittelpunkt der Arbeit, nicht umgekehrt. Daraus folgt ein Anspruch auf einen gerechten Lohn, der ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. „Wer arbeitet darf nicht arm sein. Ein Lohn unterhalb der allgemeinen gesetzlichen Grenze verletzt das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit und untergräbt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Die KAB warnt davor, wirtschaftliche Interessen gegen grundlegende ethische Maßstäbe auszuspielen. Gerade Saisonarbeitskräfte, die häufig unter prekären Bedingungen tätig sind und aus dem Ausland kommen, benötigen besonderen Schutz, wie’s der DGB z.B. bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung klar benennt. Die KAB verweist zudem auf die bereits bestehenden Sonderregelungen in der kurzfristigen Beschäftigung, etwa bei der Sozialversicherung, die kritisch zu bewerten seien. Eine weitere Schlechterstellung beim Lohn würde die soziale Schieflage zusätzlich verschärfen.
„Das Prinzip der Solidarität verpflichtet uns, die Schwächsten zu stärken – nicht sie zum Spielball von Wettbewerbsinteressen zu machen. Und das Subsidiaritätsprinzip entbindet den Staat nicht von seiner Verantwortung, Mindeststandards verbindlich zu sichern und das Gemeinwohl durchzusetzen.“
Die KAB fordert daher:
Abschließend betont die KAB:
„Eine Wirtschaft, die dem Menschen dient, misst sich daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Der Mindestlohn ist kein verhandelbarer Kostenfaktor, sondern Ausdruck unserer gemeinsamen Verantwortung für Gerechtigkeit und Menschenwürde.“
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