KAB fordert Erhöhung Mindestlohn auf 15,56 Euro

Die Mindestlohnforderung anpassen

Mindestlohnforderung (c) KAB
Datum:
Fr. 14. März 2025

Die KAB fordert eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf mindestens 15,56 Euro.

Zusammen mit den Gewerkschaften sehen wir, dass eine perspektivische Steigerung auf 18 Euro notwendig und erforderlich ist.

Die Angaben des Statistischen Bundesamts zur Verdienstsituation in Deutschland seit November 2024 wieder gut über die Webschnittstelle GENESIS abrufbar. Sie bilden die Basis für die Berechnung der KAB Mindestlohnforderung. Diese errechnet sich aus 60 Prozent des Bruttodurchschnittslohns. Da jetzt auch direkt Stundenlöhne in der Statistik verfügbar sind, können die bislang üblichen Zwischenberechnungen entfallen.

Laut Verdiensterhebung (3. Quartal 2024) des Statistischen Bundesamtes lag der durchschnittliche Bruttostundenlohn (gesamtwirtschaftlich) bei 25,94 Euro ohne Sonderzahlungen. Daraus ergibt sich dann nach unserer Methode (60 Prozent vom Bruttodurchschnittslohn) eine Forderung von 15,56 Euro.

Lohn muss zum Leben reichen und vor Armut schützen. Deshalb fordert der Bundesausschuss der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15,56 Euro. Nach Auffassung der KAB sollte der gesetzliche Mindestlohn 60 Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdienstes betragen. Die Inflation und steigende Preise benachteiligen insbesondere Menschen mit geringem Einkommen und ohne Rücklagen. Hier muss der gesetzliche Mindestlohn zukünftig einen wirksamen Ausgleich schaffen. „Die letzte Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01. Januar 2025 auf 12,82 Euro fiel skandalös zu niedrig aus und muss nun deutlich korrigiert werden“ - so der Bundesvorsitzende der KAB, Andreas Luttmer-Bensmann. Im Juni wird die Mindestlohnkommission tagen und ihre Empfehlung zur Höhe des Mindestlohnes erarbeiten. Diese ist dann die Grundlage der Inkraftsetzung nach dem Mindestlohngesetz.

GENESIS online