KAB Deutschlands: zügig Tariftreuegesetz umsetzen

Minister Heil stellt Gesetzesentwurf vor

csm_Tariftreuegesetz_24e1cbcb6d (c) Rabbe KAB
Datum:
Di. 17. Sept. 2024

Der Kampf für ein Tariftreuegesetz scheint in der Bundesregierung angekommen zu sein. Am Montag stellte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen Gesetzesentwurf vor.

Die KAB Deutschlands begrüßt, dass die Ampel-Koalition das im Koalitionsvertrag vereinbarte Tariftreuegesetz jetzt umsetzen und das Vergaberecht von Bundesaufträgen daraufhin anpassen will.

 „Die wachsende Tarifflucht von immer mehr Unternehmen muss endlich beendet werden, damit Lohndumping und Wettbewerbsver-zerrungen verhindert werden“, betont Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann nachdem der SPD-Politiker am Montag einen Entwurf des Tariftreuegesetzes vorgestellt hat. Die KAB Deutschlands hatte gemeinsam mit dem Bundesverband Katholischer Unternehmer (BKU) im Frühjahr für eine gesetzliche Regelung geworben.

Hatten in den alten Bundesländern 1998 noch 76 Prozent der Beschäftigten einen Tarifvertrag, liegt dieser Anteil aktuell bei 52 Prozent, was einen Rückgang um 24 Prozentpunkte bedeute. In den Neuen Bundesländern sank der Anteil im gleichen Zeitraum um 18 Prozent. Hier arbeiten nur noch 45 Prozent aller Beschäftigten tarifgebunden. "Da, wo Tarifverträge gelten, sind die Lohnabschlüsse bedeutend besser, im Durchschnitt etwa um 4,50 Euro pro Stunde, dass sind bei Vollzeitarbeit 750 Euro mehr im Monat für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Tarifbindung", erklärte Heil bei der Vorstellung des Gesetzesentwurf.

KAB-Aktion "Lohngerechtigkeit jetzt! - Tarifbindung stärken!"

Die Delegierten des KAB-Bundesausschusses hatten bereits im November letzten Jahres in einem Sechs-Punkte-Katalog die Bundesregierung aufgefordert, neben einem bundeseinheitlichen Tariftreuegesetz, bei der Vergabe von Aufträgen nur tarifgebundene Unternehmen zu berücksichtigen auch bessere Rahmenbedingungen für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgeneingefordert. Mit der Aktion "Lohngerechtigkeit jetzt! - Tarifbindung stärken" hatte sich die KAB bundesweit für ein Tariftreuegesetz stark gemacht. "Ausgehandelte Tarifverträge müssen für alle Arbeitnehmende gelten, auch für Werkverträge und Leiharbeit", so die KAB, die vor einer Aufweichung des Gesetzesvorhaben durch die FDP warnte. "Es muss ohne Wenn und Aber umgesetzt werden", so der katholische Sozialverband.